Die dänische Verfassung wurde am 5. Juni 1849 durch die Unterzeichnung von König Frederik VII, geltend gemacht und seit dann immer in kleinem Rahmen gefeiert. Die Verfassung des Königsgesetz vom 1665 wurde somit im 1849 durch die konstitutionelle Monarchie ersetzt.
Am 5. Juni 1953 wurde dann die heute geltende Verfassung verabschiedet.
In Dänemark wird allerdings der Nationaltag, nicht wie bei den Norwegern, mit Paraden und so gefeiert.
Er wird auch nicht als gesetzlicher Feiertag anerkannt, dennoch machen viele Geschäfte ganz oder früher zu, denn heute wird auch Vatertag gefeiert ,weshalb viele Dänen die Zeit nutzen um mit der Familie zu verbringen.
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